Jedes Mitglied ist frei, die Stromqualität für seinen privaten Gebrauch wie bisher frei zu wählen.
Im Falle des ersten Projektes der EGE, gelten die Regelungen bezüglich gelieferter/bezogener Stromqualität nur zwischen der Genossenschaft Elektra Neukirch und dem zu gründenden „ZEV“ (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch), in welcher sich die Anlage der EGE befindet.